Akademie für Gesundheits- und Pflegeberufe
Akademie für Gesundheits- und Pflegeberufe, Viersen
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Ausbildung an der AGP Viersen GmbH auf einen Blick

 


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AGP Viersen

 

 

Die berufliche Pflegeausbildung

Die berufliche Pflegeausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht, sowie einer praktischen Ausbildung im Wechsel. Der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt.

 

Wie lange dauert die Ausbildung zur Pflegefachkraft?

Drei Jahre. Das neue Pflegeberufe-Gesetz sieht insgesamt mindestens 2.100 Stunden Theorieunterricht & mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung vor.

 

Wie lange dauert die Ausbildung zur Pflegefachassistenz?

Ein Jahr. Die reguläre einjährige Ausbildung in der Pflegefachassistenz besteht aus dem theoretischen und praktischen Unterricht (700 Stunden) sowie der praktischen Ausbildung (950 Stunden) an staatlich anerkannten Pflegeschulen.

 

Welche schulischen Abschlüsse sind Voraussetzung?

Die schulischen Voraussetzungen für eine Zulassung zur Ausbildung sind gesetzlich geregelt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales:

 

Pflegefachkraft (m/w/d)

Pflegefachassistenz (m/w/d)

 

Formale Zulassungsvoraussetzungen

 

Die formalen Zulassungsvoraussetzungen sind ebenfalls gesetzlich geregelt.

Vor Ausbildungsbeginn sind sowohl die Träger als auch die Pflegeschule dazu verpflichtet diese zu überprüfen.

 

Die gesetzlichen Anforderungen für die Ausbildung zur Pflegefachkraft (m/w/d) finden Sie im Pflegeberufegesetz.

 

Die gesetzlichen Anforderungen für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz (m/w/d) finden Sie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.

 

Schwerpunkte der Ausbildung

Pflegerische Tätigkeiten in der stationären Akutpflege, stationären Langzeitpflege und der ambulanten Akut-/Langzeitpflege.
Weitere Einsätze erfolgen in Fachbereichen wie der Pädiatrie, der Psychiatrie, etc.

 

Ausbildungsvergütung

Während der Ausbildung erhalten Auszubildende eine attraktive Ausbildungsvergütung, die sich nach der jeweiligen Einrichtung richtet.

Darüber hinaus können zusätzliche Leistungen geboten werden, die sich ebenfalls am jeweiligen Ausbildungsträger orientieren (bspw. Schichtzulagen, Zeitzuschläge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder eine Zulage des Arbeitgebers zu vermögenswirksamen Leistungen).


Ausbildungsbeginn

Die Ausbildung zur Pflegefachkraft (m/w/d) beginnt jährlich zum 1. April und zum 1. September. Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz beginnt jährlich zum 1. März.